Sie sind hier:Website»»Neues Schuljahr»»Mediennutzungsordnung
Mediennutzungsordnung
§1 Computer- und Laptopnutzungsordnung
(1) Passwörter für die Computer-/ Laptopnutzung
a) Jede:r Schüler:in erhält eine Nutzerkennung mit Passwort. Damit kann er sich an
den vernetzten PCs der Schule anmelden.
b) Jede:r Nutzer:in ist verantwortlich für das, was unter seiner
Nutzerkennung/Passwort passiert. Darum muss das Passwort vertraulich gehalten
werden.
c) Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort
erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule mitzuteilen.
(2) Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
a) Es ist verboten, die Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des
Netzwerkes zu verändern.
b) Fremdgeräte (z. B. Peripheriegeräte wie externe Laufwerke, Scanner und
Digitalkameras) dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsführenden an Computer
oder an das Netzwerk angeschlossen werden.
c) Sollte ein:e Nutzer:in unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich
ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
(3) Schutz der Computer sowie Laptops
a) Die Hard- und Software muss entsprechend der Einweisungen bedient werden.
b) Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Lehrperson zu melden.
c) Wer schuldhaft Schäden verursacht, muss diese ersetzen.
d) Essen, Trinken und Kaugummikauen sind am Computer verboten.
§ 2 iPad-Nutzungsordnung
(1) Regeln zur allgemeinen Nutzung
a) Die Nutzung des iPads auf dem gesamten Schulgelände inkl. der Klassenräume
erfolgt nur mit einem entsprechenden Arbeitsauftrag der Lehrkräfte. Die Nutzung
der iPads dient nicht dem Selbstzweck.
b) Die iPads verbleiben während der Busfahrt, während der Pausen und vor dem
Unterricht im Schulranzen.
c) Es dürfen ohne Einverständnis der Lehrperson keine Film-, Bild- und
Tonaufnahmen gemacht werden.
d) Das iPad und der zugehörige Stift sind jeden Tag aufgeladen mitzubringen, sofern sie
mit nach Hause genommen werden.
e) Über den Verbleib des iPads in der Schule entscheidet die Lehrkraft.
(2) Arbeitsregeln
a) Das iPad ist pfleglich zu behandeln (u. a. sicher mit zwei Händen tragen, kein Essen
oder Trinken während der Arbeit).
b) Die Lehrperson hat über entsprechende Anwendungen jederzeit Einsicht in das iPad
der SchülerInnen.
c) Es darf nur die Anwendung verwendet werden, die zur Bearbeitung des
Arbeitsauftrags benötigt wird.
§ 3 Handyordnung
(1) Regeln zur allgemeinen Nutzung
a) Handys verbleiben während der gesamten Unterrichtszeit in der Schultasche
und sind stummgeschaltet.
b) Ausnahmen von (a) gelten, wenn das Handy im Schulunterricht eingesetzt
werden soll und in Notfällen. Ein Notfall liegt insbesondere vor, wenn ein:e
Schüler:in während der Schulzeit erkrankt und von den Eltern abgeholt werden
muss.
c) Verstößt ein:e Schüler:in gegen (a), wird das Handy durch die Lehrkraft
eingezogen und nach Schulschluss wieder ausgehändigt. Die Lehrkraft haftet für
abgegebene Handys nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei
wiederholtem Verstoß wird das Handy im Schulbüro verwahrt und muss durch
die Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
§ 4 Internetnutzungsordnung
(1) Datenschutz und Datensicherheit
a) Die Schule ist berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren.
b) Auf alle Daten (einschließlich persönlicher Daten), die sich auf den Arbeitsstationen
und im Schulnetz befinden, haben die Netzadministratoren Zugriff.
c) Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet oder per E-Mail übertragen
werden, kann grundsätzlich nicht gewährleistet werden. Eine E-Mail ist aus
technischen Gründen mit einer Postkarte gleichzusetzen, die von jedem gelesen,
verfälscht oder gelöscht werden kann.
(2) Nutzung von Informationen aus dem Internet
a) Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden.
b) Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.
c) Bei der Weiterverarbeitung von Texten, Bildern und Musik aus dem Internet sind
die Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
(3) Verbotene Nutzung des Internets
a) Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte
aufzurufen oder zu versenden.
b) Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, muss die Anwendung geschlossen
und die Aufsichtsperson informiert werden.
(4) Versenden von Informationen in das Internet (u. a. Homepage, Gästebuch,
Foren, Chats)
a) Die Netiquette ist grundsätzlich zu beachten.
b) Der Internet-Zugang und die Mail-Funktion dürfen nicht zur Verbreitung von
Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen
könnten.
(5) Nutzungsberechtigung
a) Wer unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopiert oder
verbotene Inhalte nutzt, macht sich strafbar und kann zivil- oder strafrechtlich
verfolgt werden.
b) Wer gegen diese Nutzungsordnung verstößt,
- dem kann der Computer-/Internetzugang vorübergehend oder endgültig
entzogen werden.
- muss mit schulordnungsrechtlichen Maßnahmen rechnen.
Die Schüler:innen sowie ihre Erziehungsberechtigten erkennen durch ihre Unterschrift diese
Ordnung an. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.
Diese Mediennutzungsordnung ist Bestandteil der Hausordnung und wurde in der
Gesamtkonferenz vom 12.10.2022 beschlossen.