Eltern und Erziehungsberechtigte haben in unserer Schule die Möglichkeit am Unterricht ihrer Kinder teilzunehmen. In der Sonderschulordnung heißt es: "Die Eltern haben einen Anspruch auf Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen ihrer Kinder..." Spätestens drei Tage vor dem Besuchstag sprechen die Eltern gemäß der Vereinbarung mit dem Schulelternbeirat den Besuch mit der betroffenen Lehrperson ab, die die Schulleitung darüber informiert. Der Besuch ist auf maximal zwei Unterrichtsstunden pro Lehrperson begrenzt. Ein nachfolgendes Gespräch der Eltern mit der Lehrkraft wird empfohlen.