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Der örtliche Personalrat

Im örtlichen Personalrat haben Frau Haubner, Herr Steffens und Frau Sonnen im Team die Vertretung des Kollegiums übernommen.

Die Handlungsfelder des ÖPR ergeben sich aus dem LPersVG (Landespersonalvertretungsgesetz), das die rechtliche Grundlage bietet und die Aufgaben bestimmt.

Daneben übernimmt der ÖPR organisatorische Aufgaben wie z.B. die Planung von Feiern im Kollegium oder der Betriebsausflüge.